Am 18.07.2023 hat die Regierung der Balearen den Erlass eines neuen Gesetzesdekrets verkündet, mit welchem weitestgehend die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf den Balearen abgeschafft worden ist.
Für Verwandte innerhalb des Grads I und II (im Verhältnis Eltern-Kind, Großeltern-Enkel, Eheleute) bedeutet dieses Dekret eine umfassende Abschaffung der Erbschafts- und im Rahmen der „pactos sucesorios“ (vorweggenommene Erbschaft durch Schenkung zu Lebzeiten) auch der Schenkungssteuer.
Für Verwandte innerhalb des Grads III (etwa zwischen Geschwistern oder Onkel/Tante-Neffen) sieht das Dekret eine Steuerermäßigung von 50% der eigentlichen Steuerlast vor, sofern es keine eigenen Nachkommen gibt. Für den Fall, dass eigene Nachkommen bestehen, eine Steuerermäßigung von 25% der eigentlichen Steuerlast.
Desweiteren entfällt beim dem Kauf der ersten als Wohnsitz angelegten Immobilie für unter 30 Jährige die Grunderwerbsteuer, sofern bei Einzeldeklarierungen die Einkommensgrenze von 52.800 Euro, bei gemeinschaftlicher Deklarierung die Grenze von 84.480 Euro nicht überschritten wird. Der Wert der Immobilie darf jedoch in jedem Fall den Betrag von 270.151 Euro nicht überschreiten.
Für Käufer mit einem Alter von 30 bis einschließlich 34 ermäßigt sich die Grunderwerbssteuer um 50 Prozent, gleiches gilt -altersunabhängig- sofern es sich bei den Wohnungsinhabern und -benutzern um Alleinerziehende, Großfamilien oder Familien mit behinderten Angehörigen handelt. Bezüglich der Wertgrenzen gelten die oben gemachten Ausführung entsprechend; alleinig bei Großfamilien wurde die Wertgrenze der erworbenen Immobilie auf einen Betrag von 350.000 Euro neu definiert.
Bezüglich der beabsichtigten Abschaffung der Vermögenssteuer bleiben zunächst die weiteren Schritte der Regierung der Balearen abzuwarten; bislang erfolgte hier noch keine Umsetzung des Wahlversprechens.
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