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AutorenbildPedro Ciccioli, Abogado

Veränderungen in der Immobilienbranche – Was ändert sich zum 09.11.2024 auf den Balearen für Immobilienmakler?

Am 9. November 2024 wird eine neue Regelung für Immobilienmakler der balearischen Inseln in Kraft treten. Inhalt dieser neuen Regelung ist unter anderem, dass Immobilienmakler sich nun in einem Register eintragen lassen müssen.

Das dahinterstehende Ziel ist, dass Transparenz und eine besserer und umfassenderer Verbraucherschutz auf dem Markt gewährleistet werden kann.

Um sich zukünftig als Immobilienmakler registrieren lassen zu können, muss man entweder einen Hochschulabschluss in Sozial- und Rechtswissenschaften, Architektur oder Ingenieurswesen haben, eine nicht-universitäre Ausbildung von mindestens 200 Stunden im Zusammenhang mit Vermittlungs-, Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen abgeschlossen haben oder Erfahrung in der Erbringung von Immobiliendienstleistungen von mindestens vier Jahren unmittelbar vor dem Datum der Antragstellung nachweisen können. Bei letzterem muss als Nachweis eine „Vida Laboral“ der spanischen Sozialversicherung vorgelegt werden, die die Zugehörigkeit zum Immobiliensektor, den Status als Selbständiger oder ein für diese vier Jahre gültigen Franchisevertrag im Immobilienbereich bestätigt.

Weiterhin müssen Immobilienmakler über eine öffentlich zugängliche Niederlassung oder zumindest über eine zugängliche Postanschrift verfügen sowie eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestkapitalsumme von 100.000 Euro pro Schadensfall abschließen.

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