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AutorenbildPedro Ciccioli, Abogado

Die Vorteile von Schiedsgerichtsklauseln

Bei länderübergreifenden rechtlichen Beziehungen kann zwischen den Beteiligten die Frage aufkommen, vor welchen Gerichten zukünftig möglicherweise auftretende Rechtsstreitigkeiten verhandelt werden sollen. Dies kann im Rahmen einer entsprechenden Klausel bereits in den jeweiligen Verträgen geregelt werden.

Neben den ordentlichen Gerichten in den beteiligten Ländern kommen für diese Regelung auch sogenannte Schiedsgerichte in Betracht.

Bei Schiedsgerichten handelt es sich um private Gerichte, die Teil der außergerichtlichen Streitbeilegung sind. Die Entscheidung eines Schiedsgerichts ist bindend für die Parteien.

Der große Vorteil des Schiedsverfahrens ist, dass sich die Parteien ihren Schiedsrichter und die Verfahrensregeln weitgehend selbst aussuchen können, alternativ können sie auch auf bestehende Werke einer Schiedsinstitution zurückgreifen.

Ein weiterer Vorteil ist die Verfahrensbeschleunigung, weil Schiedsverfahren stets in einer einzigen Instanz abgeschlossen werden. Zwar ist das Schiedsverfahren grundsätzlich teurer als ein Verfahren vor den ordentlichen Gerichten, durch die Beschränkung auf eine einzige Instanz sind die Kosten aber immerhin planbar.

Zudem können die Verfahren – anders als die meisten Gerichtsverfahren – privat und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Die Schiedssprüche werden dementsprechend ebenfalls nur veröffentlicht, wenn die Parteien einverstanden sind.

Vor allem bei grenzübergreifenden Fällen außerhalb der Europäischen Union können Schiedsgerichtsklauseln vorteilhaft sein, da die Vollstreckung von Urteilen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Ländern außerhalb der EU teilweise problematisch ist. Schiedssprüche hingegen sind in einem wesentlich weiteren Umfang auch im Ausland vollstreckbar. Dem „New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche“ sind insgesamt 172 Staaten beigetreten.

Insgesamt bieten Schiedsgerichte den Parteien also große Freiheiten hinsichtlich der konkreten Streitbeilegung. Die frühe Entscheidung für eine Schiedsgerichtsklausel in den jeweiligen Verträgen dient dabei der Prävention späterer Konflikte hinsichtlich des „Wie“ der Streitbeilegung.

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