Auf den Seiten „Deutsch-spanisches Anwaltslexikon“ erklären wir für Sie Rechtsbegriffe aus den Bereichen Erbrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Ferienvermietung und anderen. Dabei können Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Anwälte auf Mallorca profitieren. Gegliedert ist das Verzeichnis nach Buchstaben. Viel Spaß bei der Lektüre.
Nicht jeder Anwalt auf Mallorca ist auch qualifiziert, um Ihnen die Qualität an Rechtsberatung in Spanien zu geben, die Sie auch aus Deutschland gewohnt sind. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag "5 Dinge, die Sie bei der Wahl eines spanischen Anwalts beachten sollten" und "Über uns".
Manchmal lässt es sich auch auf Mallorca und in Spanien nicht vermeiden, sich in Vertretung eines Anwalts einen Rechtsstreit vor Gericht auszufechten. Lesen Sie hierzu unseren Artikel "Gerichtsverfahren und Prozess in Spanien".
Die Register, mit der ein Deutscher auf Mallorca oder in Spanien am meisten zu tun hat, sind das Grunbuchamt (Registro de Propiedad), das Handelsregister (Registro Mercantil) und das Standesamt (Registro Civil), wobei Letzteres v.a. Ehen und Scheidungen sowie Geburten einträgt.
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