Auf den Seiten „Deutsch-spanisches Anwaltslexikon“ erklären wir für Sie Rechtsbegriffe aus den Bereichen Erbrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Ferienvermietung und anderen. Dabei können Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Anwälte auf Mallorca profitieren. Gegliedert ist das Verzeichnis nach Buchstaben. Viel Spaß bei der Lektüre.
Es ist nicht unüblich auf Mallorca, dass die Quadratmeterangaben zwischen dem Kataster und dem Grundbuch abweichen. Trotzdem empfiehlt es sich, dies vor Kauf des Hauses, der Wohnung, des Apartments oder des Grundstücks auf Mallorca von einem Anwalt prüfen zu lassen. Lesen Sie hierzu auch "Hauskauf Mallorca".
In Spanien und auf Mallorca bedarf es bei Versammlungen der Eigentümergemeinschaft eines z.B. Mehrfamilienhauses oder der Gesellschafterversammlung einer spanischen AG oder GmbH eines Quorums, d.h. einer Mindestteilnehmerzahl, damit Beschlüsse gefasst werden können.
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