Auf den Seiten „Deutsch-spanisches Anwaltslexikon“ erklären wir für Sie Rechtsbegriffe aus den Bereichen Erbrecht, Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Ferienvermietung und anderen. Dabei können Sie von der langjährigen Erfahrung unserer Anwälte auf Mallorca profitieren. Gegliedert ist das Verzeichnis nach Buchstaben. Viel Spaß bei der Lektüre.
Beim Kauf einer Wohnung, eines Hauses, eines Apartments oder eines Grundstücks (Finca) in Spanien oder auf Mallorca ist es üblich, zunächst einen sog. Optionsvertrag abzuschließen. Neben dem Optionspreis und der Optionsfrist werden hier auch schon die wesentlichen Vertragsbedingungen für die Immobilienübertragung festgelegt. Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel "Hauskauf Mallorca".
Bei einem unbefristeten Mietvertrag in Spanien oder auf Mallorca kann der Mieter laut Gesetz das erste Mal nach Ablauf von sechs Monaten ordentlich kündigen, ansonsten immer mit Monatsfrist zum Ablauf des Mietjahres, es sei denn, im Mietvertrag ist etwas anderes geregelt. Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel "Mieten und Vermieten in Palma und Mallorca".
Ob Sie als Organspender zur Verfügung stehen möchten, sollten Sie in Spanien in Ihrer Patientenverfügung angeben.
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