Zustellung von Klagen im Ausland
Wenn eine Klage zwischen Deutschland und Spanien zugestellt werden muss – etwa weil die Klage in Deutschland erhoben wurde, die beklagte Partei jedoch in Spanien wohnt oder umgekehrt – erfolgt die Zustellung nach genau festgelegten europäischen Regeln. Diese sollen sicherstellen, dass die Zustellung rechtswirksam und für alle Beteiligten nachvollziehbar ist. Erhebt ein deutsches Gericht eine Klage gegen eine Person mit Wohnsitz in Spanien, wird die Zustellung in der Regel übe

Saskia Porta, LL.M.
vor 28 Minuten







