Oberster Gerichtshof erklärt zentral-staatliches Register für touristische Kurzzeitvermietungen für rechtswidrig
Der spanische Oberste Gerichtshof, der Tribunal Supremo, hat das staatliche Einheitsregister für touristische Kurzzeitvermietungen („Registro Único de Arrendamientos de Corta Duración“) mit Urteil vom 19.05.2026 für unwirksam erklärt. Die Unwirksamkeit resultiert nach der Auffassung des Gerichts daraus, dass es dem spanischen Zentralstaat an der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit für die Einführung eines solchen Registers fehle. Die Regelungskompetenz über touristische Verm
Dr. Dominic John Patrick Porta, LL.M.
vor 13 Minuten







