Rechte und Pflichten nach der Löschung einer Gesellschaft – Spanien und Deutschland im Vergleich
In einer aktuellen Entscheidung hat das Tribunal Supremo (Urteil 823/2025) eine wichtige Frage zum spanischen Gesellschaftsrecht geklärt: Was passiert mit Rechten und Pflichten einer Gesellschaft, nachdem sie im Handelsregister gelöscht wurde? Grundsätzlich gilt nach spanischem Recht: Mit der Löschung im Handelsregister verliert eine Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit und gilt damit als beendet. Die Eintragung hat daher konstitutive Wirkung. Die Gesellschaft kann grundsät

Saskia Porta, LL.M.
vor 14 Stunden







